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Mammographie-Screeningprogramm soll ausgeweitet werden

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Wenn Frauen an (ihre) Brüste denken, dann richten sich ihre Gedanken weniger auf die Titelseiten von Zeitschriften, sondern an Freundinnen, Mütter, Schwestern. Im fortgeschrittenen Alter kennt jede Frau eine andere Frau, die die Diagnose Brustkrebs erhalten hat, gekämpft hat und einige, die diesen Kampf verloren haben. Mit jährlich ca.70.000 Neuerkrankungen ist ein Mammakarzinom die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland, so das Bundesamt für Strahlenschutz auf seiner Website.

Neben den eigenen regelmäßigen Tastuntersuchungen gibt es, ohne dass ein Krankheitsverdacht vorliegt, ab 2001 erprobt und ab 2005 flächendeckend eingeführt, alle zwei Jahre eine Röntgenuntersuchung der Brust als Früherkennungsinstrument für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.

Schon seit längerem wurden diese Altersgrenzen – oft aus persönlicher Betroffenheit – kritisiert; DEF-Frauen waren mit dabei. Jetzt bewegt sich etwas.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat Ende 2022 eine wissenschaftliche Bewertung vorgelegt. Dabei ging es um den Nutzen der Erkennung von Brustkrebs insbesondere in den prognostisch günstigeren Stadien I und II und den Risiken eines Bruströntgen für Frauen über 70 Jahre. In der Abwägung kommen die Fachleute zu dem Schluss, dass die Früherkennung die Strahlenrisiken überwiege. Dazu Inge Paulini, die Präsidentin des BfS: „Die Ausweitung der Altersgrenze kann ein Schritt sein, um die Sterblichkeit durch Brustkrebs weiter zu senken … Das Mammographie-Screening in Deutschland ist ein seit 2009 flächendeckend etabliertes und qualitätsgesichertes Programm für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Auch für die Altersgruppe zwischen 70 und 75 überwiegen aus Sicht des Strahlenschutzes die Vorteile einer Teilnahme."

Der Bericht des BfS ist die wissenschaftliche Grundlage einer möglichen Ausweitung des Früherkennungsangebots. Aber noch heißt es „dranbleiben!“, denn es fehlt eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Und ein weiteres Gremium muss sich mit der Frage befassen, weitere Altersgruppen in diese gesundheitliche Vorsorgeleistung einzubeziehen.

Aktuell überprüft der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA (oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen), ob der Leistungsanspruch für das Mammographie-Screening auch für Frauen im Alter zwischen 45 und 49 sowie zwischen 70 und 74 Jahren und älter ausgeweitet werden soll.

Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt die Hauptaufgabe des G-BA wie folgt: In Richtlinien die Inhalte der gesundheitlichen Versorgung näher zu bestimmen und zu entscheiden, welche Leistungen von der GKV gezahlt werden. Das ist sein gesetzlicher Auftrag, dafür zu sorgen, dass alle gesetzlich versicherten Patienten gut versorgt werden können und vom medizinischen Fortschritt profitieren. Voraussichtlich ab Sommer 2024 seien zusätzlich 2,5 Millionen Frauen anspruchsberechtigt, so die Ärztin und G-BA-Mitglied Monika Lelgemann im Deutschen Ärzteblatt 35-36, 2023.

Es ist uns wichtig, dass mehr Frauen, sowohl ältere als auch jüngere, von der Mammakarzinom-Früherkennung profitieren!

Johanna Beyer
Stellvertretende Vorsitzende Verwaltungsrat LV Bayern

 

 

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